Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Bezirk Schwaben ist bemüht, seine Internetseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
- PDF-Downloads: PDFs, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung stehen, werden schnellstmöglich durch barrierefreie PDF-Dokumente oder durch HTML-Inhalte ersetzt.
- Untertitel bei Videos: Falls noch nicht vorhanden, werden wir Untertitel schnellstmöglich nachreichen.
Feedback
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Bei Schwierigkeiten mit der Verständlichkeit der Inhalte melden Sie diese bitte heimatpflege@bezirk-schwaben.de.
Bei technischen Schwierigkeiten wenden Sie sich bitte per E-Mail an online-pr@bezirk-schwaben.de.
Sie können uns auch telefonisch oder per Post kontaktieren.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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0821/3101-4478 | 0821/3101-14478 | daniel.beiter@bezirk-schwaben.de |
Bezirksheimatpflege
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/ldbv/ldbv/anforderungen_barrierefreiheit/index
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html